April 2, 2008

Spiegel Online und der missverständliche Artikel zur Internetüberwachung am Arbeitsplatz

Kürzlich las ich auf Spiegel Online den Artikel „Britische Firmen bespitzeln flächendeckend Angestellte “. Der Artikel ging auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ein, was die Internetüberwachung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber betrifft. Was dort stand machte mich allerding stutzig. Hatte ich dazu nicht auch etwas in der brand eins gelesen? Und zwar genau umgekehrt aufgeführt durch den Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog.de) als im Artikel auf Spiegel Online. Spiegel Online schreibt:

“Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim”, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der Münchner IT-Recht-Kanzlei im Gespräch mit dem Internetdienst pressetext. Entscheidendes Kriterium sei, ob das Unternehmen seinen Beschäftigten überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte.

Soweit deckt es sich mit dem was Udo Vetter im Interview in der brand eins sagt, im Heft mit Schwerpunkt Marketing. Spiegel Online führt dann aber weiter aus:

Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig sei, könne das Unternehmen private Nutzung generell verbieten. Sei diese dagegen erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren.

Der zweite Satz ist meiner Meinung nach Blödsinn. Der Arbeitgeber gestattet private Internetnutzung, also ein Stück Privatssphäre, und dann darf er kontrollieren was privat kommuniziert wird? Das wäre dann kein Einräumen von Privatssphäre mehr. Udo Vetter drückt es so aus:

Wenn private E-Mails gestattet sind, weil man sagt, unsere Mitarbeiter sind keine Sklaven, die können auch mal was privat erledigen, kann es für den Arbeitgeber sogar gefährlich werden, wenn er die E-Mails seiner Mitarbeiter liest.
In einem solchen Fall übernimmt er die Rolle des Providers. Und genau wie etwa Web.de die Privatsphäre seiner Kunden respektieren muss, muss der Arbeitgeber die seiner Angestellten respektieren.

Besonders heikel: in der Meldung auf pressetext.de, die als Grundlage für den Artikel auf Spiegel Online gedient hat, sagt es die befragte Rechtsexpertin Verena Eckert genau wie Udo Vetter. Also genau umgekehrt wie in der Zusammenfassung des Schreiberlings von Spiegel Online (siehe oben). Eckert drückt es so aus:

“Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig ist, kann ein Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten”, stellt Eckert fest. In diesem Fall habe der Arbeitgeber dann auch das Recht, die Onlineaktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren. (…) “Erlaubt er die Nutzung von Mail und Internet hingegen auch zu privaten Zwecken, dann darf keine Kontrolle stattfinden”, betont Eckert.

Hätte der Schreiberling von Spiegel Online besser mal auch den Rest der Meldung einfach abgetippt. So wie er es nämlich zusammengefasst hat, ist es höchst missverständlich. Dabei ist es doch eigentlich ein klarer Grundsatz:

  • private Internetnutzung am Arbeitsplatz untersagt >> Kontrolle durch Firma gestattet (Emails können dann ja nur geschäftlich sein)
  • private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt >> Arbeitgeber darf nicht (grundlos) schnüffeln

Aber kann man in Zeiten der modernen globalen Kommunikation und Social Networks private Kommunikation noch so genau von geschäftlicher trennen? Wenn ein Angestellter auf facebook eine Gruppe aufmacht, der sich Mitarbeiter und Geschäftspartner anschließen und die Inhalte darin sowohl geschäftlicher als auch privater Natur sind, sind die Grenzen doch eher fließend. Ein guter Arbeitgeber setzt eher Vertrauen in seine Leute und sieht Chancen darin wenn Angestellte über ihre Firma bloggen oder sich in Social Networks austauschen. Wiederum sollten im Gegenzug die Mitarbeiter dann auch die nötige Sorgfalt walten lassen, wenn sie nach aussen kommunizieren. Im Grunde ist es ganz einfach: Firmen, in denen sich die Mitarbeiter wohlfühlen, können nur profitieren von der offenen und damit viel authentischeren Kommunikation im Internet. Und die anderen Firmen sollten sich lieber fragen, warum die Leute sich nicht wohlfühlen, anstatt zu drohen. Vom Kommunizieren hält man den Mensch sowieso nicht ab, heute schon gar nicht. Und das ist auch gut so.

Hallo Jojo,
musste gerade an deinen Eintrag denken. Sitzen in Personalmanagement beim Müller und besrpechen die XY-Theorie von Douglas McGregor. Er geht davon aus, dass es zwei verschiedene Einstellungen eines Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern gibt: X-Theorie (autoritäre Führung/negativ) –>Kontrolle und Zweifel an den Fähigkeiten der Mitarbeiter. Y-Theorie (kooperative Führung/positiv) –>deutlich weniger verbreitet; geht davon aus, dass Mitarbeiter mehr leisten können, größeres Vertrauen in deren Fähigkeiten. Damit hat das sicher zu tun. Heute ist leider vorwiegend die X-Theorie zu finden - sonst würde es dieses Problem wohl nicht geben.
LG, Lisa

Comment by Lisa — April 9, 2008 @ 10:48 am

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